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Ergebnisbroschüre
Expertenkommentare
Ergebnispapier
Ergänzungsantrag
Berichte
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Stellungnahme zur Zukunft der Europäischen Union
Vorgestellt in Berlin beim Presse- und Informationsamt
der Bundesregierung
am 10. April 2003
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Als junge Bürgerinnen und Bürger Europas aus 18
Ländern haben wir uns drei Tage lang intensiv mit der Zukunft
der Europäischen Union beschäftigt. Unser Ziel war es,
unsere eigenen Hoffnungen und Erwartungen zu formulieren und dem
Europäischen Konvent zur Kenntnis zu bringen. An der Schlussabstimmung
nahmen 98 Personen teil, davon unterstützten 68 das folgende
Dokument, 20 stimmten dagegen, 10 enthielten sich.
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Warum EU?
Wir glauben, dass nur ein geeintes und gestärktes Europa die großen
Herausforderungen der Zukunft bestehen kann. Die EU wurde gegründet,
um dem vom Krieg geschundenen Kontinent dauerhaft Frieden zu bringen.
Der Prozess der wirtschaftlichen Annäherung fördert freiheitliche
Entwicklung und kulturellen Austausch.
Aber zukünftig muss die EU mehr als eine Wirtschaftsgemeinschaft
sein. In Anerkennung gemeinsamer Werte sind wir Europäer einig.
Als Europäer müssen wir unsere gemeinsamen Werte erkennen
und uns ihrer bewusst werden. Die europäische Wertegemeinschaft
muss durch eine politische Gemeinschaft gefestigt werden.
Die EU ist eine Gemeinschaft der Bürger. Das politische Europa
soll die Werte der Bürger dauerhaft sichern und zu ihrer Verwirklichung
beitragen.
Werte
-
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
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Das Zusammenleben innerhalb der Union basiert auf dem Prinzip der
Freiheit.
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Bürgerrechte werden unionsweit gewährleistet. Die Menschen--rechte
sind universell und werden von der Union gefördert.
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Die Union ist rechtsstaatlich organisiert.
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Religion und Staat sind voneinander getrennt.
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Alle Macht geht von den Unionsbürgern aus. Die Institutionen
der Union sind nach dem Prinzip der Gewaltenteilung ausgerichtet.
-
Die Union verpflichtet sich, den Frieden in der Union zu gewährleisten
und darüber hinaus die friedliche und soziale Entwicklung in
der Welt zu fördern.
-
Die Europäische Union verpflichtet sich, die Lebensgrundlage
für nachfolgende Generationen in ökologischer, sozialer
und ökonomischer Hinsicht zu sichern.
-
Die EU fördert die Solidarität und soziale Gerechtigkeit
für ihre Bürger.
-
Die Union fördert und unterstützt die soziale Gleichstellung
und die Chancengleichheit der Geschlechter.
Auch sind wir der Meinung, dass die Charta der Grundrechte an prominenter
Stelle als einklagbarer Teil in den Verfassungsvertrag aufgenommen werden
soll.
Union der Bürger
Die Europäische Union versteht sich als demokratische Vereinigung
der Bürger Europas. Als solche hat sie einen konkreten Informations-
und Integrationsauftrag, um den Bürger am demokratischen Leben
der Union teilhaben zu lassen.
Da die Politik der Union mit und nicht nur für die Bürger
gestaltet wird, muss Europa ein entscheidender Bestandteil im Alltag
wie im öffentlichen Leben sein.
Um den Europäern die Möglichkeit zu geben, am politischen
Geschehen teilzuhaben, muss die Distanz zwischen der EU und ihren Bürgern
verringert werden.
Langfristig sollte eine Unionsbürgerschaft ermöglicht werden,
die an die Stelle der Staatsbürgerschaft tritt. Allgemein gilt:
Für die Wahrnehmung der bürgerlichen Rechte soll der Wohnsitz
entscheidend sein.
Werte und Kultur
In der Europäischen Union sind viele Kulturen vereint, die zusammen
eine Gemeinschaft bilden.
Nach den bisherigen Entwicklungen in der Union, die vor allem im ökonomischen
Bereich stattfanden, sollten nun Demokratisierungs--prozesse auf der
europäischen Ebene und soziale Gerechtigkeit im Vordergrund stehen.
Nur Partizipation der Bürger, Offenheit und
Transparenz des politischen Systems und der Politiker führen zur
Ausbildung eines europäischen Gemeinschaftsgefühls.
Daraus sollte unter Wahrung der regionalen Identitäten ein europäisches
Bewusstsein erwachsen, welches über die nationalen Grenzen hinausgeht.
Die Einrichtung des Amtes eines europäischen Kulturkommissars soll
die Freiheit von Kunst und Wissenschaft wahren. In dessen Zuständigkeitsbereich
fallen sowohl Pflege und
Erhaltung des europäischen Kulturerbes als auch kulturvermittelnde
Programme.
Bildung und Information
Um in Europa als Gemeinschaft zusammenzuleben, ist die Kenntnis von-
und übereinander unerlässlich. In diesem Zusammenhang soll
es Ziel einer Bildungspolitik in Europa sein, zur Schaffung einer europäischen
Identität beizutragen.
Kompatibilität der Bildungssysteme und Abschlüsse soll erfolgen,
ohne nationale Eigenheiten zu vereinheitlichen, das heißt, Mindest-standards
von Schule, Studium und Ausbildung sollen festgelegt werden, um Leistungen
EU-weit vergleichbar zu machen. Dadurch soll interkultureller Austausch
erleichtert werden.
Austausch innerhalb Europas soll unabhängig vom Bildungsweg ermöglicht
und verbessert werden.
Die Europäische Union soll es unterstützen, schon im Schulalter
den kulturellen Austausch zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten zu
fördern und europäische Politik, Geschichte und Sprachen zu
vermitteln, um Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass EU-Bürger
in jedem europäischen Land leben, lernen und arbeiten können.
Grenzübergreifende Medien in Europa müssen gefördert
werden.
Es soll eine europäische Zentrale für politische Bildung geschaffen
werden.
Soziales
Die EU soll eine Solidargemeinschaft sein, in der alle Menschen, die
rechtmäßig in der EU leben, ein Recht auf soziale Sicherung
und die Pflicht, sich nach ihren Möglichkeiten am sozialen Sicherungssystem
zu beteiligen, haben; dabei soll die Ausgestaltung der
Sozialversicherung Sache der Mitgliedsstaaten bleiben.
Zur Gewährleistung größtmöglicher Freizügigkeit
müssen die Sozialversicherungs- und Rentensysteme der Mobilität
angepasst werden.
Weiterhin sollten die Rechte der Minderheiten in der Union gewährleistet
werden.
Die EU soll Richtlinien für Angebote und Förderung von staatlicher
Kinder- und Jugendbetreuung schaffen.
Auch im Sport soll eine europäische Ebene erreicht werden, z.B.
durch Schaffung europäischer Sportligen.
Wirtschaft und Umwelt
Das Leben der jetzigen und zukünftigen Generationen in der Europäischen
Union kann nur gesichert werden, wenn die Union der Nachhaltigkeit und
dem Umweltschutz verpflichtet ist. Die ökonomische Entwicklung
innerhalb der EU muss daher unter anderem durch ökologische Prinzipien
bestimmt werden.
Dies geschieht zum Beispiel durch:
-
Die Förderung der Erforschung und Erzeugung regenerativer
Energien und des sparsamen Umgangs mit Energie.
-
Gemeinsame Verkehrspolitik unter ökologischen Gesichts-punkten,
z. B durch:
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Europaweit einheitlichen Verbraucherschutz mit:
-
Umwandlung der Subventionen in den Strukturfonds unter ökologischen
Gesichtspunkten
-
Senkung der Energiebilanz aller Produkte
Grenzen
Der EU können nur solche Staaten angehören, die Staatsgebiet
auf dem europäischen Kontinent haben und sich darüber hinaus
zu den o.g. Werten bekennen.
In Anbetracht der Bedeutung der zukünftigen Grenzen der EU
sowohl politisch als auch wirtschaftlich halten wir es für
von großer Bedeutung, die EU nicht als eine Festung zu konzipieren,
sondern einen Verbund, der seine Nachbarstaaten einbindet.
Grundsätzlich muss die Erhaltung der Handlungsfähigkeit und
Integrität der bestehenden EU Vorrang haben vor einer Erweiterung,
was nicht nur im Interesse der Mitgliedsstaaten,
sondern auch der Beitrittskandidaten liegt.
Westlicher Balkan in die EU!
(Westlicher Balkan: Kroatien, Serbien & Montenegro, Bosnien, Herzegowina,
Albanien, Mazedonien & Sonderstellung des Kosovo)
In der Überzeugung, dass die Länder des westlichen Balkans
ein Teil Europas waren und sind, gilt unser gemeinsames Interesse dem
Frieden, der Stabilität und dem Wohlstand dieser, wie jeder Region.
Menschenrechte, demokratisches Denken, Freiheit der Medien, Kampf gegen
die Korruption und gegen den Terror sollen unterstützt, der interkulturelle
Austausch gefördert werden.
Beitrittsvorbereitend sollte den Kandidaten ein temporärer Sonderstatus
zugesprochen
werden, welcher folgende Elemente beinhaltet:
-
Wirtschaftsförderung seitens der EU
-
Unterstützung beim Aufbau einer Zivilgesellschaft und eines
Rechtsstaats
-
Engere diplomatische Beziehungen, sowohl zwischen der EU und den
Balkanländern als auch zwischen den Balkanländern unter-einander.
-
Visumsfreier Grenzverkehr für alle EU-Länder
-
Diese Maßnahmen für den internen Frieden eines jeden
einzelnen Landes sind unabdingbar, um sich in Richtung Europa und
zueinander zu öffnen.
Nachbarschaftsbeziehungen zur Türkei
Wir sind der Meinung, dass die Türkei momentan wirtschaftlich
und politisch nicht die Voraussetzungen für einen Beitritt erfüllt.
Auch muss für die Europäische Union eine strukturelle Reform
Vorrang haben vor einer über den nächsten Schritt hinausgehenden
Erweiterung, was die Aufnahme dieses Landes als Vollmitglied mit einschließt.
Dies muss klar kommuniziert werden, unter gleichzeitiger Vertiefung
der Partnerschaft durch Gewährung finanzieller Hilfen und durch
weitere Abkommen im politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereich.
Russland, Belarus, Moldova und die Ukraine
Die direkte Nachbarschaft mit der Russischen Föderation, Weißrussland,
Moldawien und der Ukraine erfordert die Entwicklung von besonderen Beziehungen.
Unter Berücksichtigung der Hetero-genität dieser Länder
muss die EU differenziert vorgehen und individuelle Strategien entsprechend
ihres Transformationsstandes und der außenpolitischen Orientierung
entwickeln.
Für diese osteuropäischen Länder fordern wir verstärkte
wirtschaftliche Zusammenarbeit, insbesondere die Errichtung und Umsetzung
einer Freihandelszone. Weiter fordern wir den Ausbau der technischen
Hilfe zur Förderung demokratischer Strukturen. Die frei werdenden
Hilfen sollen auf die Hilfsprogramme für die neuen Nachbarn umgeleitet
werden. Darüber hinaus fordern wir die Intensivierung des kulturellen
und akademischen Austauschs. Im
weiteren sollen die Visumsregelungen erheblich erleichtert und vereinfacht
werden, um neue Trennungslinien zu verhindern und regionale Kooperation
zu fördern.
Für die einzelnen Länder fordern wir Folgendes:
Die EU bemüht sich um eine Unterstützung der einzelnen Länder.
Dazu gehören die Entwicklung der Zivilgesellschaft und die Bekämpfung
der Armut. Das Kaliningrader Gebiet bekommt einen Sonderstatus und wird
in die Entwicklung der Nachbarregionen miteinbezogen. Gute Nachbarschaftsbeziehungen
zu allen Staaten sind für uns selbstverständlich.
Nachbarschaftsbeziehungen
zu Nordafrika und Nahost
Im Folgenden wird die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit den
Staaten Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Israel, Palästina,
Jordanien, Libanon und Syrien dargestellt.
Eine Vollmitgliedschaft dieser Staaten wird kategorisch ausge-schlossen,
da weder eine europäische Identifikation noch ein gemeinsamer Wertekanon
festgestellt werden kann. Ohnehin sind jene Staaten auch geografisch
nicht Teil von Europa.
Jedoch liegen enge nachbarschaftliche Beziehungen in beidseitigem Interesse
und sollten auf wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Ebene intensiviert
werden.
Bei allen Besonderheiten und Unterschieden sind diese genannten Nachbarschaftsbeziehungen
Teil des internationalen Agierens der Union, welches durchgängig
im einheitlichen Rahmen und gemäß der allgemeinen Prinzipien
einer gemeinsamen europäischen
Außenpolitik stattfinden soll.
Europäische Außenpolitik:
"mit gehangen mit gefangen"
Um Europa eine starke Rolle in der globalisierten Welt zu verleihen,
fordern wir eine wahrhaft einheitliche gemeinsame europäische Außen-
und Sicherheitspolitik. Diese soll auf Beschlüssen beruhen, die
ausnahmslos mit qualifizierter Mehrheit im Außenpolitischen Rat
gefasst werden.
Dieser Rat besteht aus den Sprechern (bisher: Außenministern)
der Mitgliedsstaaten. Die derart beschlossene Politik ist für alle
Mitgliedsstaaten bindend. Außenpolitisches Vorgehen der einzelnen
Staaten außerhalb dieses Rahmens ist nicht zulässig. Europäische
Außenvertretung: "Europa wird mit einer Stimme sprechen"
Um die EU nach außen geschlossen zu repräsentieren, soll
das Amt eines europäischen Außenministers geschaffen werden.
Dieser ist demokratisch zu legitimieren und vereint die drei bisherigen
Ämter des hohen Repräsentanten der EU, des EU-Außenkommissars
und des Vorsitzenden des Rates der Außenminister auf sich.
Anstelle der nationalen Außenvertretungen wird es zukünftig
eine europäische Botschaft geben. Die lokale diplomatische Vertretung
übernimmt ein gemeinsamer europäischer Botschafter. Alle Amtssprachen
der EU sind in den europäischen Botschaften vertreten.
Dafür fordern wir die Bildung eines europäischen diplomatischen
Dienstes.
Die EU setzt sich für ein gerechtes Weltfinanz- und Wirtschaftssystem
ein und bekämpft so Armut und Hunger in der Welt.
Moralischer Kompass: Wofür Europa in der Welt steht
Die EU will ein Vorbild in nachhaltiger Entwicklung in politischen,
wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Bereichen sein. Sie
versteht sich dabei nie als Missionar eigener Ideen, sondern vielmehr
als zivile Macht, die sowohl die kulturellen, als auch die historischen
Wurzeln der Menschen respektiert.
Aktiv schöpft die EU sämtliche diplomatischen Mittel zur friedlichen
Konfliktlösung aus.
Ein- und Austritt in bzw. aus der EU
Grundsätzlich besteht für jeden Staat die Möglichkeit
die Mitglied-schaft in der EU zu beantragen. Gewisse Voraussetzungen
müssen jedoch erfüllt sein:
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Geografische Zugehörigkeit zu Europa
-
Den bestehenden Kriterien entsprechende wirtschaftliche Stabilität
in einem einheitlich marktwirtschaftlich organisierten Wirtschaftssystem
-
Garantie der Menschenrechte. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
als Grundlage des Staatsaufbaus
-
Verpflichtung zur Mitwirkung an der Erreichung aller Ziele der
EU
-
Mehrheitliche Zustimmung der Bevölkerung des Beitrittskandidaten
hinsichtlich des Eintritts in die Union, durch einen Volksentscheid
Jeder Mitgliedstaat kann seinen Austritt aus der Union beantragen,
wenn:
-
Die EU gegen ihre eigenen Ziele verstößt oder diese
radikal ändert, oder
-
ein Verstoß gegen die dem Nationalstaat verbliebene Souveränität
besteht, oder
-
die wirtschaftliche Stabilität des Staates durch materielle
und wirtschaftliche Verpflichtungen, die sich aus der EU-Mitgliedschaft
ergeben, stark gefährdet wird.
Zusätzlich muss die mehrheitliche Zustimmung der Bevölkerung
des Austrittskandidaten hinsichtlich des Austritts aus der Union durch
einen Volksentscheid gegeben sein. Die Gestaltung der weiteren Beziehungen
zwischen dem ausgetretenen Staat und der EU sind individuell zu verhandeln.
Ein endgültiger Austritt aus der EU erfolgt nach einer Übergangsperiode
hinsichtlich Währungsumstellung etc.
Stärkung des Europäischen Parlaments
Demokratie ist der zentrale Wert in der Europäischen Union. Deswegen
müssen ihre Institutionen demokratisch legitimiert sein und transparent
für die Bürger arbeiten und entscheiden.
Die Gesetzgebung in der EU soll im Europäischen Parlament in zwei
Kammern vollzogen werden. Im "Haus der Bevölkerung" sind
die Vertreter der europäischen Bevölkerung, die auch frei,
allgemein, direkt, geheim und gleich direkt gewählt werden. Sie
entscheiden in den Fragen, in denen die Nationalstaaten ihre Kompetenzen
an die EU abgegeben haben. Die zweite Kammer, das "Haus der Nationen",
ist die Vertretung der Nationalstaaten. Sie besteht aus Vertretern der
Regierungen. Nach dem Wegfall des Europäischen Rates sollen die
Nationalstaaten im "Haus der Nationen" repräsentiert
werden, um die nationalen Regierungen in die Europäische Union
zu integrieren.
Dem europäischen Parlament soll auch das Gesetzesinitiativrecht
zugesprochen werden.
Demokratisierung der europäischen Kommission
Aus der Forderung nach einem europäischen Bewusstsein ergibt sich
der Wunsch nach einem Gesicht für die Europäische Union. Dieses
Gesicht soll der Präsident der Europäischen Kommission sein.
Er wird vom "Haus der Bevölkerung" mit absoluter Mehrheit
gewählt. Der Präsident der Europäischen Kommission schlägt
eine Besetzung der Kommission vor, die von beiden Kammern bestätigt
wird. Die Anzahl der Kommissare hängt nicht von der Anzahl der
Mitgliedsländer ab, sondern von den Politikfeldern. Das Parlament
hat die Möglichkeit, ein konstruktives Misstrauensvotum gegen den
Präsidenten zu stellen. Dafür ist eine qualifizierte Mehrheit
unter den Abgeordneten notwendig. So wird die Exekutive der Europäischen
Union entbürokratisiert: An der Spitze steht nicht mehr ein Beamter,
sondern ein gewählter Vertreter der europäischen Bevölkerung.
Einzelne Kommissare können auf Vorschlag einer der beiden Kammern
oder des Präsidenten von beiden Kammern abgewählt werden.
Ein europäischer Kommissar für Außenpolitik soll die
gemeinsamen außenpolitischen Interessen vertreten.
Herausbildung einer europäischen Identität
Zur Herausbildung einer europäischen Identität fordern wir,
dass die europäische Bevölkerung durch Volksentscheide Grundsatzentschei-dungen
selbst fällen darf.
Außerdem fordern wir grenzübergreifende Wahlkreise, so dass
Europäer in Zukunft nicht nach nationalstaatlichen Interessen,
sondern aus einem gesamteuropäischen Bewusstsein heraus Entscheidungen
fällen.

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