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Was ist der Europäische Konvent?
Am 28. Februar 2002 trat der Konvent
zur Zukunft der Europäischen
Union zu seiner konstituierenden Sitzung in Brüssel zusammen.
Aufgabe des Konvents ist es, Vorschläge für institutionelle
Reformen auszuarbeiten, damit die Union in ihrer Handlungsfähigkeit
und Effektivität gesichert und gestärkt wird.
Insbesondere angesichts der für den 1. April 2003 vorgesehenen
Erweiterung
um 10 zusätzliche Staaten wird die Notwendigkeit von Veränderungen
immer dringlicher. Dabei soll das Handeln der Union für ihre Bürgerinnen
und Bürger nachvollziehbarer, transparenter und somit einfach verständlich
werden. Der Konvent hat sich selbst das Ziel gesetzt, eine Verfassung
für Europa zu erarbeiten (vgl. die Eröffnungsrede
(.pdf-download) des Konventspräsidenten Valéry Giscard d'Estaing).
Bereits die Europäische
Charta der Grundrechte ist von Dezember 1999 bis Oktober 2000 von
einem Konvent beraten und erstellt worden. Dabei hat sich das Modell,
zunächst eine Versammlung von Politikern aus Regierungen, Parlamenten
und EU-Institutionen unter den Augen der Öffentlichkeit Vorschläge
erarbeiten zu lassen, bewährt. Animiert durch diesen Erfolg beschloss
man, mit der gleichen Methode an eine generelle Reform der EU heranzugehen.
Der EU Konvent wird voraussichtlich bis zum Sommer 2003 tagen, anschließend
soll in der darauffolgenden Regierungskonferenz der Mitgliedsstaaten
über die Umsetzung der Konventsempfehlungen entschieden werden.
Wer ist am EU-Konvent beteiligt?
Der ehemalige französische Staatspräsident Valéry
Giscard d'Estaing ist der Präsident des Konvents. Der ehemalige
italienische Ministerpräsident Giuliano Amato und der ehemalige
Ministerpräsident Belgiens Jean-Luc Dehaene sind die beiden Vizepräsidenten.
Darüber hinaus gehören dem Präsidium zehn Mitglieder
des Konvents an: die Vertreter aller Regierungen, die während des
Konvents den Ratsvorsitz innehaben; zwei Vertreter der nationalen Parlamente;
ein Vertreter der nationalen Parlamente als ständiger Gast; zwei
Vertreter des Europäischen Parlaments und zwei Mitglieder der Kommission.


Quelle des Schaubilds: Auswärtiges
Amt
Das Plenum des Konvents ist mehrheitlich mit nationalen
und europäischen Parlamentariern besetzt. Jeder Mitgliedsstaat
(und jeder offizielle Beitrittskandidat) entsendet je zwei Parlaments-
und einen Regierungsvertreter. Vom Europäischen Parlament nehmen
16 Mitglieder teil, von der Kommission zwei. Alle Mitglieder des Konvents
haben einen Stellvertreter. Vertreter des Ausschusses der Regionen,
des Wirtschafts- und Sozialausschusses und der europäischen Sozialpartner
sowie der Europäische Bürgerbeauftragte haben Beobachterstatus.
Welche Themen und Fragen werden im EU Konvent
behandelt?
Der Europäische Rat stellte am 14./15. Dezember 2001 in der Erklärung
von Laeken an den EU-Konvent Fragen, die bei einer zukünftigen
Reform der Europäischen Union bearbeitet werden sollen. Zusammenfassend
handelt es sich um folgende vier Aspekte:
-
Verteilung und Abgrenzung der Zuständigkeiten in der Europäischen
Union:
Hier werden Fragen nach der Anwendung des Subsidiaritätsprinzips
sowie nach der Verteilung der Zuständigkeiten auf verschiedenen
Ebenen (Union, Mitgliedsstaaten, Regionen) bearbeitet. Der momentane
Stand der Arbeit im Konvent lässt eine Mehrheit dafür
erkennen, den nationalen Parlamenten der Mitgliedsstaaten besondere
Rechte einzuräumen. So könnten sie künftig unmittelbar
von der Kommission informiert werden und das Recht haben, im Gesetzgebungsverfahren
Einwände geltend zu machen. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens
sollen die nationalen Parlamente und der Ausschuss der Regionen
ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof haben, wenn
sie glauben, das Subsidiaritätsprinzip sei missachtet worden.
-
Vereinfachung der Instrumente und Verfahren:
Vielfach sind Instrumente und Verfahren der Europäischen Union
kompliziert und wenig transparent. Eine wichtige Frage an den Konvent
lautet daher, ob diese verschiedenen Instrumente der Union nicht
besser definiert und ihre Anzahl verringert werden können.
Unter Leitung von Vizepräsident Amato haben zwei Arbeitsgruppen
des Konvents hierzu Vorschläge erarbeitet, die im Konvent auf
breite Akzeptanz stoßen. Wichtigster Aspekt ist hierbei die
Idee einer zukünftig einheitlichen Rechtspersönlichkeit
der EU. Die komplizierte Säulenstruktur der EU auf der Basis
des Vertrags von Maastricht (EU-Vertrag)
wird aufgelöst und durch eine einheitliche Vertragsstruktur
ersetzt. Die zahlreichen Instrumente und Verfahren der Rechtssetzung
werden vereinfacht. Möglicherweise gibt es zukünftig Europäische
Gesetze (statt der bisherigen Verordnungen) und Europäische
Rahmengesetze (statt der Richtlinien).
-
Mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz:
Es sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie die demokratische
Legitimation und die Transparenz des Handelns der Organe der Union
verbessert werden kann oder wie der Präsident der Europäischen
Kommission bestimmt werden soll. Die grundlegenden institutionellen
Fragen werden etwa ab Ende Januar 2003 im Konvent vertieft diskutiert.
Es existieren aber bereits verschiedene Vorschläge, z.B. der
sogenannte "ABC-Vorschlag" (Aznar-Blair-Chirac) für
einen gewählten Präsidenten des Europäischen Rates
(vgl. Claus Gierings Artikel "Wer
hat Angst vorm Schwarzen Mann'?" oder das Memorandum
der Benelux-Staaten und die Stellungnahme der Kommission zu institutionellen
Fragen. Das sogenannte "Schröder-Chirac-Papier",
in dem der französische und der deutsche Regierungschef für
einen für mehrere Jahre gewählten Präsidenten (anstelle
der bisherigen alle sechs Monate wechselnden Ratspräsidentschaften)
und eine einheitlichere Vertretung der EU in der Außenpolitik
plädieren, sorgt seit Januar 2003 für neuen Diskussionsstoff.
-
Erstellung einer Verfassung anstatt der bisherigen Verträge
Der Strukturentwurf
des Präsidiums (.pdf-download) vom Oktober 2002 für
eine europäische Verfassung wurde auf verschiedenen Ebenen
begrüßt. Im Entwurf besteht die Verfassung, die an die
Stelle der bisherigen Verträge treten soll, aus drei Hauptteilen:
Der erste Teil enthält Grundsatzbestimmungen, der zweite Teil
die Detailregelungen (Institutionen, Gesetzgebungsverfahren etc.)
und der dritte Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen. Der
Konvent tritt für die rechtsverbindliche Aufnahme der schon
fertigen Grundrechtecharta in die Verfassung ein.
Wie wird die Zivilgesellschaft beteiligt?
Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des Konvents ist der Austausch
mit der Bevölkerung. Die Zivilgesellschaft in Europa wird über
Internetportale und Anhörungen vor dem Konvent in die Arbeit eingebunden.
Auf der Website "Futurum"
können sich alle Interessierten mit Ihren Meinungen und Vorstellungen
beteiligen. Zudem macht der Konvent
alle Dokumente über seine Arbeit auf seiner Website zugänglich.
Als Zwischenergebnis kann man festhalten, dass zwar die Grundsteine
für eine starke Einbindung der Zivilbevölkerung in die Arbeit
des EU-Konvents gelegt sind, deren Meinungen und Kritikpunkte aber in
der Praxis kein großes Gewicht erhalten.
Wie geht es weiter?
Ein endgültiger Verfassungsentwurf soll bis zum Sommer ausgearbeitet
werden. Die Ergebnisse und Berichte der einzelnen Arbeitsgemeinschaften,
die ihre Arbeit fast alle bereits beendet haben, müssen in Verfassungsartikel
transformiert werden (vgl. Merkblätter
der Arbeitsgruppen).
Natürlich gibt es an der Arbeit des Konvents auch Kritik. Es wird
beispielsweise bemängelt, dass die Frage nach einer Finanzverfassung
der EU bislang ausgeklammert werde, obwohl sie von elementarer Bedeutung
sei.
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