|
Themenübersicht -- Gliederungsentwurf
AG 1 -- AG 2 -- AG 3
-- AG 4 -- AG 5
Thema der AG 5:
Hausordnung:
Wer entscheiden und wer handeln soll
Weil es nicht möglich ist, dass sich immer alle um alles kümmern,
erteilen wir Einzelnen (meist auf Zeit und kontrolliert durch andere)
das Recht im Namen der Allgemeinheit zu sprechen, zu entscheiden oder
zu handeln. So ist das eigentlich in jedem Haus. Und je größer
eine Hausgemeinschaft ist, desto ausgefeilter sind die nötigen
Regeln.
In der Europäischen Union sind die Dinge ganz besonders kompliziert.
Es gibt Institutionen, in denen traditionell die Grundregel gilt: Jeder
sagt, was er denkt, dann wird abgestimmt und das Ergebnis müssen
alle mittragen - was oft auf Widerwillen stößt. Nach diesem
Prinzip arbeiten das Parlament und die Kommission.
In anderen Zusammenhängen kommt es hingegen auf den Rat an, in
dem die Vertreter der Mitgliedsstaaten dann jeweils einen Konsens suchen.
Hier lautet die Grundregel: Wir diskutieren, bis wir einer Meinung sind
- und vorher handeln wir nicht. Oft passiert dann nichts, weil man sich
nicht einigen kann.
Welche Regel erscheint weniger problematisch? Sollen in der Europäischen
Union die gemeinschaftlichen Institutionen das letzte Wort haben oder
die Vertreter der Mitgliedsstaaten? Wer soll auf welcher Basis wieviel
Macht und welche Aufgaben erhalten?
Da eine Verfassung für alle Eventualitäten klare Aussagen
treffen muss, nehmen die diesbezüglichen Bestimmungen in den Titeln
III bis V einen sehr breiten Raum ein. Wir wollen aber nicht primär
über Detail- und Verfahrensfragen diskutieren, sondern uns der
dahinterstehenden Kernfrage zu nähern versuchen: Was für eine
Union wollen wir eigentlich?
|